Warum kein Ehevertrag auch ein Vertrag ist
Verliebt, verlobt, verheiratet – so weit, so gut. Man will ja zu Beginn nicht schon über das (mögliche) Ende nachdenken und hoffentlich muss man das auch nie. Schadet aber überhaupt nicht, mal ganz ehrlich miteinander zu reden, wie das im Fall der Fälle aussehen könnte. Hat auch den Vorteil, dass man sich am Anfang noch gut leiden kann – und entsprechend fair miteinander umgeht – und am Ende vielleicht nicht mehr so.
Ich leg gleich mal die Karten auf den Tisch – wir haben keinen Ehevertrag. Und doch haben wir quasi einen. Weil es nun mal gesetzliche Regelungen gibt, was mit einem Vermögen im Falle einer Scheidung passieren würde, Stichwort Zugewinngemeinschaft. Und wer so einen Standesamt-Termin schon mal mitgemacht hat, kann sich vielleicht ganz dunkel erinnern, da so einen Wisch unterschrieben zu haben. Ja, mit der Hochzeit geht man einen Vertrag ein. Ihr wisst schon: in guten, wie in schlechten Zeiten. Auch wenn das mit dem lieben und ehren vielleicht nicht immer ganz einfach ist und man seinen „Vertragspartner“ manchmal viel lieber gegen eine Wand klatschen möchte. Aber Spaß beiseite, so einfach kommt man aus der Nummer nicht mehr raus und schon gar nicht kostenlos.
Apropos Kosten – so einen Ehevertrag gibt es natürlich auch nicht umsonst. Doch wie es nun mal so ist, wenn man mit Anwälten spricht, bekommt man da nur schwer konkrete Aussagen. „Es kommt drauf an“ ist so ein Standardsatz, den man (im Übrigen auch bei anderen Themen) immer wieder zu hören bekommt. Aber worauf kommt es denn an?
Erst einmal kommt es natürlich auf die im Vertrag zu regelnden Sachverhalte an. Dann fließen auch die Vermögenswerte der Ehepartner in die Kostenberechnung mit ein. Neben der anwaltlichen Beratung, Vertragserstellung und -prüfung fallen natürlich auch noch Notarkosten an. Der Vertrag muss schließlich notariell beglaubigt werden. Wer nicht so sattelfest im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist, dem kann ein Notarkostenrechner helfen, zumindest für den Teil die voraussichtlichen Gebühren zu berechnen.
Bei einem gemeinsamen Reinvermögen beider Ehepartner (also z.B. Immobilien, finanzielle Rücklagen, Auto, …, abzüglich Schulden) von beispielsweise 800.000 € spuckt der Rechner schon Notarkosten von 3.403 € inkl. 19% Mehrwertsteuer aus. Und wie bereits erwähnt, sind hier die Anwaltskosten noch nicht enthalten. Diese können ja nach Aufwand, Pauschale oder Stundensatz erheblich variieren, sodass man bei den Gesamtkosten für einen individuellen Ehevertrag schnell im vier- bis eher fünfstelligen Bereich liegt. Wem das nicht weh tut, ist aber womöglich mit einem solchen Vertragswerk gut beraten.
Für uns war das damals überhaupt keine Frage, wir sind beide mit eher bescheidenen Vermögenswerten in die Ehe gestartet, hatten aber ebenfalls beide langfristig die Aussicht auf ein solides Einkommen in ähnlicher Höhe und keine Erziehungszeiten geplant. Und manche Pläne gehen tatsächlich auch auf. Was wir erreicht haben, haben wir durchaus gemeinsam erreicht – eben ganz im Sinne eines ehelichen Zugewinns.
Dieser Standardvertrag namens Zugewinngemeinschaft war und ist für uns also nach wie vor völlig in Ordnung. Sollte sich das mal ändern, kann ein individueller Ehevertrag auch später während einer Ehe geschlossen werden – dann hat man allerdings kein Druckmittel mehr nach dem Motto: „Kein Vertrag, keine Hochzeit“. Vielleicht wird daraus für manches Paar aber auch „Kein Vertrag, kein Kind“. Änderungen im Leben wie Jobwechsel oder Nachwuchs können nun mal Anpassungen notwendig machen.
Das mag für manch einen unromantisch klingen. Und doch zeigt sich darin doch wahre Zuneigung. Man regelt im Guten die Vertragsbedingungen auch für den Fall, dass es durch Tod oder Scheidung zum Ende der Ehe kommt. Zwar lassen sich Aussagen zur Scheidungshäufigkeit nur schwer statistisch eindeutig belegen, eine Garantie auf ewiges Eheglück gibt es allerdings auch nicht.
Die oft bemühte Aussage, dass „jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird“, ist ein Mythos. Keine Maßzahl der Scheidungsstatistik deutet bislang darauf hin.
Ehen im Wandel – Statistisches Bundesamt
Sollte es tatsächlich zur Trennung kommen, sind die Scheidungsfolgen bezüglich Vermögen, Unterhalt, Rentenpunkte klar vom Gesetzgeber geregelt. Nur sind diese Regelungen vielen nicht im Detail klar, wie z.B., dass Rentenpunkte erst dann geteilt werden, wenn die Ehe mindestens drei Jahre andauert. Was im Einzelfall also die passende Regelung wäre – Gütertrennung oder ggf. modifizierte Zugewinngemeinschaft – muss jedes Paar selbst für sich festlegen. Diese Entscheidungsfreiheit setzt natürlich auch eine gewisse Eigenverantwortung voraus. Und dazu gehört, dass man sich vor dem Setzen der Unterschrift über die Folgen bewusst ist.
Wer mit dem potenziellen Partner vor der Eheschließung nicht darüber reden kann, sollte sich fragen, ob er mit diesem Menschen, mit dem man solche Konflikte nicht lösen kann, auch wirklich zusammen sein will? Beim Reden über Geld kann man den Menschen so richtig kennen lernen – denn beim Geld hört die Freundschaft auf – oder eben nicht. Sicher ist, dass es mit der Zeit nicht leichter wird, über Geld zu reden, wenn es schon zu Beginn nicht geklappt hat. Und man stelle sich nur mal vor, dass man womöglich vom Partner betrogen wurde. Da wird kaum einer neutral und fair urteilen und aufteilen können. Es macht also wirklich Sinn, die möglichen Streitpunkte dann zu klären, wenn man noch gerne miteinander spricht.
Es gibt genug Gründe für ein Bedürfnis nach Absicherung – von Unternehmertum bis Care-Arbeit und Ausgleich der Nachteile bei Erziehungszeiten. Wenn nun einer in der Ehe mehr erwirtschaftet, kann es vorkommen, dass der andere einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat. Muss aber nicht. Das hängt eben auch davon ab, wie groß das jeweilige Anfangsvermögen war, das in die Ehe mitgebracht wurde.
Zum Anfangsvermögen werden im Übrigen auch späteres Erbe oder Schenkungen während der Ehe zugerechnet. Es werden also nicht automatisch alle Zuwendungen und Vermögen geteilt. Da also laut erbrechtlicher Regelungen dieses Geld dem in die Ehe mitgebrachten Vermögen zugerechnet wird, verkleinert sich für diesen Partner aber auch der spätere Zugewinn – er würde einen kleineren Ausgleich bekommen. Sofern überhaupt ein Ausgleich errechnet wurde, nur wer mehr in der Ehe erwirtschaftet hat, muss etwas abgeben. Bei Schulden läuft das ähnlich – wenn ich welche in die Ehe mitgebracht habe, bleiben das meine. Da hilft auch eine Scheidung nicht.
Wer schon mit einem großen Vermögen in die Ehe startet, hat also womöglich gar keinen (großen) Zugewinn. Wer hingegen mit leeren Taschen ankommt und dann vielleicht ein erfolgreiches Unternehmen aus dem Boden stampft, könnte sich bei einer Trennung zum Goldesel mausern. Wie auch immer die Eingangsbedingungen sind, im Laufe eines hoffentlich langen und glücklichen Ehelebens kann sich immer mal was ändern. Statt also vollkommen in der ehelichen Symbiose aufzugehen, sollten beide immer auch ein bisschen unverheiratet bleiben (O-Ton unserer Standesbeamtin). Man teilt zwar vieles aber eben nicht alles – und was man wie teilen möchte, kann man durchaus diskutieren.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch was Besseres findet.
Quelle unbekannt
Da hast du ja ein heikles Thema angesprochen! Ich sehe das ganz oft, dass man erst über Geld spricht, wenn es auseinander geht und dann wird es oft hässlich. Also besser früh darüber reden, auch wenn man keinen Vertrag macht.
Wenn mir jemand einen Ehevertrag als Druckmittel (ohne Vertrag keine Ehe) anböte, fände ich persönlich das als guten Grund, die Beziehung grundsätzlich zu überdenken.
Einen Punkt in deinem Beitrag hab ich nicht verstanden: Wenn ein Erbe während der Ehe dem Anfangsvermögen zugerechnet wird, warum soll der Erbe daraus einen Nachteil beim Zugewinn haben? Das ändert doch nichts am Zugewinn. Oder hab ich da eine Gehirnsperre?
So mancher Beziehung täte es wohl gut, schon am Anfang überdacht zu werden. Aber das muss jeder für sich entscheiden, ob mit oder ohne vertragliche Druckmittel. Wer nur auf den Vermögenszuwachs aus ist, spürt die Auswirkungen eines Erbes halt mehr. Der Erbende hätte einen geringeren Zugewinn, da ja mit dem Erbe sein Anfangsvermögen größer wäre. Als Nachteil würde ich das nicht sehen. Es kann aber passieren, dass der Partner ohne Erbe dann im Vergleich mit einem kleineren Anfangsvermögen gestartet ist und dadurch einen höheren errechneten Zugewinn erreicht. Das kann dann schon ein Nachteil sein, da er dann den Erbenden auszahlen müsste. Also doppelt doof, nix geerbt und dann auch noch drauf zahlen 😉. Ich hoffe, damit habe ich alle Klarheiten beseitigt – ich weiß schon, warum ich niemals Lehrerin werden wollte 😵.
ein doppelter Nachteil entsteht dadurch natürlich nicht!
Der (gesamte) Zugewinn wird dann auf beide zu gleichen Teilen aufgeteilt. Da hat keiner von beiden automatisch einen höheren (halben) Zugewinn weil er geerbt hat oder nicht. Der gesamte Zugewinn wird
Huch, da ist leider ein Teil deines Kommentares verloren gegangen. Aber der Kern deiner Aussage ist ja klar. Die Antwort hab ich mir auf die Schnelle hier entliehen:
Hi!
Da ist wirklich etwas schief gegangen! Zum Glück hab ich den Text vorab getippt und daher noch eine Kopie, hier ist sie:
Der Zugewinn ist zuerst einmal Endvermögen minus Anfangsvermögen. Zum Anfangsvermögen werden auch das Erbe oder Schenkungen dazugerechnet.
Daher beeinflusst der Wert des Erbes (wenn es fließt) auch nicht den Zugewinn, man kann also nicht wegen „keinem Erbe“ mehr Zugewinn haben. Das ist ja auch genau der Sinn der Regelung!
Beispiel:
Partner A hat am Anfang 10k Euro am Sparbuch. Am Ende hat er eine halbe Immobilie und 30k am Sparbuch.
Partner B hat am Anfang 0 Euro, erbt aber xy Euro und spart außerdem noch extra 80k am Sparbuch. Die andere Hälfte der Immobilie hat er auch.
Am Ende wird gerechnet.
Dann schmeißt man beide Zahlen auf einen Haufen und teilt den ganzen Haufen auf beide gleich auf. Jeder kriegt die Hälfte. Diese Zahl verändert sich nicht, egal ob Partner B 100 Euro oder eine Million geerbt hat.
Im Beispiel hat A 20k Zugewinn und B hat 80k Zugewinn.
100k gesamt, jeder kriegt 50k, B muss an A 30k bezahlen. B hat aber außerdem noch sein Erbe (und A zahlt nix).
Ganz generell:
Im Freundes und Bekanntenkreis sehen fast alle eine Ehe einfach als Bekenntnis zueinander und als eine schöne Feier. Die rechtlichen Konsequenzen werden ausgeblendet.
Hat bei einer Scheidung dann auch zu den üblichen Streitereien geführt, die beiden haben sich aber dann doch halbwegs zivil geeinigt (das keine Kinder im Spiel waren, war aber ein Vorteil).
Und ich selbst? Wir haben keinen Vertrag, und zwar gar keinen, nicht einmal den, der „Ehe“ heißt 😉
LG
(ich hoffe es klappt jetzt!)
Was für ein Glück! Um den Kommentar mit so einer klasse Beispielrechnung wäre es echt schade gewesen. Tatsächlich kommt man so auf denselben „Auszahlungsbetrag“ raus aber deine Rechnung ist verständlicher. Ich hoffe ja, dass ich das nie am eigenen Leib ausprobieren darf. Wobei wir die rechtlichen Konsequenzen durchaus am Anfang besprochen haben und tatsächlich ganz unromantisch wegen des Geldes geheiratet hatten. Ich wollte nochmal studieren und brauchte eine Krankenversicherung und er ein Auto. Da wir eh zusammenbleiben wollten, haben wir eben geheiratet und hinterher festgestellt, dass wir das sogar sehr schön finden 😄.
Liebe Grüße!
Unterhaltszahlungen und die Düsseldorfer Tabelle. Das sind zwei Werkzeuge des Teufels mit denen man sich den Sargdeckel zunageln kann.
Da kann ich zum Glück nicht mitreden – wir haben uns gegen Kinder entschieden.
Ein Vertrag kann auf jeden Fall nicht schaden. Ich glaube aber, dass die meisten Ehepartner nur die gesetzliche Regelung nutzen.
Liebe Grüße
Sabine
Schaden tut er bestimmt nicht aber er ist auch nicht ganz billig. Ich finde die gesetzlichen Regelungen gar nicht so schlecht. Für uns reichen sie allemal.
Liebe Grüße
Vanessa
Wir haben auch keinen Ehevertrag…über so etwas denkt man auch nicht wirklich nach. Ich denke, man kann sich auch so einigen, wenn man im Guten auseinander geht. LG Romy
Ich finde, drüber nachdenken, was im Zweifel passiert und darüber reden, wie dass dann laufen soll, sollte man schon. Viele gehen ja nicht im Guten auseinander, hätten das aber am Anfang bestimmt nicht geglaubt. Wir sind übrigens auch der Ansicht, dass – sollten wir uns je trennen – wir im Guten auseinander gehen würden 😉.
LG
Vanessa
ehevertrag brauchen wir nicht.
denn ganz sicher lassen wir uns nicht scheiden.
wenn ich das gefühl gehabt hätte, ich brauche „mit dem“ einen ehevertrag, hätte ich den BW nicht geheiratet. aber es soll ja leute geben, die wissen auch mit anfang 40 nochnicht wo der hase langläuft – die sollten allerdings statt in einen anwalt lieber in einen selbsterfahrungstrip (wie auch immer der aussieht) investieren…… 😉
und wie du schon schreibst – es gibt ja noch die gesetzlichen regelungen. hier muss keiner nackig auf der strasse stehen.
xxx
Könnte ich mir auch nicht vorstellen, mit jemandem zusammen zu sein, bei dem ich denke, dass ich einen Vertrag bräuchte. Keine Ahnung, ob das anders ist, wenn einer so richtig viel Geld verdient und der andere womöglich gar keines – da kann ich nicht mitreden. Aber in einen Selbsterfahrungstrip würde ich gerne investieren, idealerweise inklusive Strandhütte irgendwo mitten in der Südsee 😉. Wobei ich da immer an einen schlechten Trip auf Pilzen denken muss, seit ich vor Jahren mal „Die dunkle Seite des Mondes“ von Martin Suter gelesen habe. Also lassen wir das doch lieber.
Liebe Grüße!
du liest komische bücher – auweia…. ;-D
Da magst du Recht haben 😄
Es war mal kurz Thema bei uns. Man geht ja grundsätzlich davon aus, wenn man heiratet bleibt man auch zusammen. Also bräuchte man es in der Theorie ja nicht. Aber Scheiden ist heutzutage irgendwie so selbstverständlich geworden wie die Unterhosen jeden Tag zu wechseln…
Wir haben uns am Ende dennoch dagegen entschieden. Ich weiß gar nicht mehr warum…
Vielleicht, weil alleine Anwalts- und Notarkosten nicht ganz günstig sind. Das muss sich schon lohnen und wenn man sich bzgl. der Finanzen gut einigen kann, tut es das ja eigentlich nicht 😉
Jede zweite Ehe wird geschieden. Das ist bei mir anders, liebe Vanessa. Meine erste Ehe wurde geschieden und zwar ein halbes Jahr nach der Eheschließung. Wir hatten einen gemeinsamen Anwalt und da ich Alleinverdienerin und mein Exmann noch Student war, war die Scheidung auch nicht teuer. Allerdings war sie das Beste was mir passieren konnte 😉 Nächstes Jahr feiern mein „zweiter“ Mann und ich Silberhochzeit (ohne Ehevertrag). Herzlichst, Nicole
Das klingt nach einer spannenden Geschichte! Im Vergleich zu einem halben Jahr sprechen die 25 Jahre bis zur Silberhochzeit für sich. Und alleine, dass man jemanden gefunden hat, mit dem man auch nach vielen Jahren noch glücklich ist, ist doch ein Grund zum Feiern!
Liebe Grüße
Vanessa
Ich finde es gut, dass Du das Thema anschneidest. Es schadet auf gar keinen Fall, wenn man die gesetzlichen Regelungen kennt (und versteht)
Ich kann mir schon so einige Szenarien vorstellen, wo im Falle einer Trennung ein Ehevertrag sinnvoll ist. Zum Beispiel, wenn einer der Ehepartner selbstständig ist und Angestellte hat. Natürlich heiratet die Wenigsten mit der Möglichkeit einer Trennung im Hinterkopf. Aber letzten Endes ist keiner davor gefeit, Menschen entwickeln sich. Manche auch auseinander. Und sollte man sich dann trennen – und sei es auch im Guten – spart es eine Menge Kosten, wenn man sich mit Ehevertrag scheiden lässt.
Ich hab in dem Bereich leider schon vieles mitbekommen, kann und darf ich nicht alles erzählen.
Liebe Grüße
Britta
Ich glaube auch, dass es sehr von den Lebensumständen abhängt, ob man überhaupt einen Vertrag braucht. Gerade dann, wenn man auch unternehmerische Verantwortung trägt. Und es ist doch wie mit dem Regenschirm, den man mitnimmt und dann regnet es nicht. Wenn man den Ehevertrag hinterher nicht braucht, ist es auch ok. Für mich als Schwabe ist das vielleicht schwieriger, hier sagt man „isch g´zahlt, wird gessen“ – hätte man also so einen teuren Vertrag, muss man ihn auch nutzen 😉
Liebe Grüße
Vanessa
Kein Ehevertrag, das tut bei uns auch so. Werden dieses Jahr 39 Jahre Ehe, den Rest schaffen wir auch noch.🤭😂 Aber natürlich ist es immer gut darüber nachzudenken.
Ich wünsche Dir einen schönen Tag, liebe Grüße Tina
Oh, dann feiert ihr ja bald die Rubinhochzeit (nach 40 Jahren). Hab vor kurzem gelernt, wie viele Hochzeitsjubiläen es gibt 😲 und dass wir unsere Petersilienhochzeit (12,5 Jahre) verpasst haben. Wir rätseln bis heute, ob man da mit Petersilie wirft 😄.
Liebe Grüße
Vanessa
Ich kann es gut nachvollziehen, wenn einer mit riesigem oder stattlichem Vermögen startet oder eine Firma besitzt. Allerdings finde ich es dann auch gut, wenn Dinge wie Betreuung und Ausgleich des Partners im Vertrag erscheinen.
Wir haben keinen, unsere Voraussetzungen am Anfang waren wie eure. Wir waren uns über unseren Lebensplan auch sehr schnell klar und ich habe uns da auch immer vertraut und tue es bis heute. Das mag naiv sein, aber irgendwie geht Liebe so für mich.
Auch das Thema Geld und Ausgaben war immer klar kommuniziert und wir haben auch nie aufgerechnet, das kenne ich von vielen anders.
Das klappt seit sehr nah 30 Jahren Ehe immer noch und es möge so bleiben.
Am Ende ist es so, dass jeder es so gestalten muss, wie es für ihn gut ist. Und hoffentlich fair.
Aber über alles reden, das ist wichtiger als jeder Vertrag
Liebe Grüße und möge die Liebe ewig halten
Nicole
Du bringst es auf den Punkt: über alles zu reden, ist wirklich am wichtigsten. Da merkt man dann ja auch schnell, wenn die Erwartungen und Ansichten auseinandergehen. Das mit dem Aufrechnen haben wir anfangs versucht. Mittlerweile haben wir es aufgegeben, es landet ja eh alles in irgendwelchen gemeinsamen Projekten (wie Haus) oder Aktivitäten. Vielleicht klappt es so gut, weil wir eben das Gefühl haben, dass es für beide fair zugeht.
Liebe Grüße
Vanessa
Jetzt hätt ich doch ums Haar deinen Post verpennt- und somit ein natürlich interessantes Thema! Welches bei uns aber keines ist, denn wir sind schlicht nicht verheiratet. Oder andersrum: Seit 1999 leben wir in „wilder Ehe“, hatten bisher nie das Ansinnen, uns zu trennen, und verdienen auch beide unser eigenes Geld. Allerdings: würde HH was passieren, dann wäre ich natürlich nicht erbberechtitgt, bekäme keine Witwenrente etc. Um das zu regeln, müssten wir einen „Konkubinatsvertrag“ erstellen lassen, wie das in der CH heisst. Darin wird alles geregelt, was mit Vermögen, Renten, gemeinsamem Eigentum etc. zu tun hat. Diese Verträge müssen notariell beglaubigt werden, was ordentlich was kostet. Das Erben kann man ja mit einem Testament klarstellen.
Sollte bei uns wirklich mal eine Trennung im Raum stehen: ich könnte mich, wie auch vorher immer schon, alleine über Wasser halten. Ich denke aber, dass wir uns so gut eingeschunkelt haben in unserem gemeinsamen Dasein, dass das auch noch für den Rest des Lebens halten wird. Und wenn nicht, dann ist das eben so. In der CH muss keiner unter der Brücke schlafen, soviel steht fest. Und in spätestens 5 Jahren bekomme ich eh‘ meine Rente, dann ist mein Einkommen sozusagen vom Staat gesichert.
Wir haben übrigens kein gemeinsames Eigentum, also auch kein Haus oder Wohnung gekauft. Alles, was in der Wohnung steht, gehört entweder dem einen oder dem andern. Mein Auto gehört mir, die Pferde ebenfalls. Es gäbe bei uns bei einer Trennung gar nichts (aufzu)teilen, das wäre alles von vornherein ganz klar und einfach.
Und das ist doch irgendwie trotzdem ein gutes Gefühl.
Herzliche Grüsse!
So eine „wilde Ehe“ hat auch was für sich. Ich finde es auch wichtig, dass man immer auch für sich alleine sorgen könnte. Unsere Standesbeamtin hat uns damals mitgegeben, dass man doch auch immer ein bisschen unverheiratet bleiben sollte. Das mit dem gemeinsamen Haus wäre aber sicher eine Herausforderung, müssten wir je alles aufteilen. Mein Mann will mich manchmal ärgern und behauptet dann, mein Kissen wäre „unser“ Kissen aber wenn ich ihm dann meine Hosen anbiete, ist er auch ganz schnell wieder bei „meins“ und „deins“ 😄.
Liebe Grüße!
Achso, und ausserdem wichtig in diesem Zusammenhang: wir haben beide keine Kinder. Das machts natürlich nochmal einfacher….
Stimmt, mit Kindern sieht die Welt ganz anders aus. Ich bekomme manchmal mit, welche Probleme das macht, wenn man wie wir jeweils den eigenen Nachnamen behalten hat. Und das mit dem Namens-Hin-und-Her mag ich mir gar nicht vorstellen 😵